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   VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 7 K 22.196   

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VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 7 K 22.196 (https://dejure.org/2022,32393)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 07.07.2022 - B 7 K 22.196 (https://dejure.org/2022,32393)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 07. Juli 2022 - B 7 K 22.196 (https://dejure.org/2022,32393)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BayWG § 100 Abs. 1 S. 2 WHG i.V.m. Art. 58 Abs. 1 S. 2; VwGO § 108 Abs. 1; VwZVG Art. 36 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 5
    Sachverhaltswürdigung durch das Gericht, Austritt wassergefährdender Flüssigkeiten, Bestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 7 K 21.520

    Vertretungsbefugnis eines Kommanditisten, Bestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung,

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 7 K 22.196
    Gegen diese Anordnungen wendet sich die Klägerin im Verfahren Az. B 7 K 21.520.

    Die konsequente Abwehrhaltung der Klägerin - verdeutlicht durch die Äußerung ihres Prozessbevollmächtigten im Hauptsacheverfahren (wohl gemeint im Verfahren B 7 K 21.520) - mache ein Tätigwerden der Behörde unumgänglich.

    Auf die maßgeblichen Aktenvorgänge im Verfahren B 7 K 21.520 und B 7 S 22.233 werde ausdrücklich Bezug genommen.

    Nachdem der Bescheid vom 21.01.2022 in den Nrn. I. bis III. im Zusammenhang mit dem Bescheid vom 25.03.2021 steht, hat das Gericht mit Beschluss vom 15.06.2022 insoweit die Klage dagegen von der Streitsache B 7 K 22.196 abgetrennt und mit der Streitsache B 7 K 21.520 verbunden.

    Die zulässige Klage (vgl. B 7 K 21.520) hat in der Sache keinen Erfolg.

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2011 - 4 LB 2/10

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 7 K 22.196
    Damit wird die Eingriffsbefugnis auf das gesamte materielle Wasserhaushaltsrecht des Bundes und der Länder erstreckt (vgl. OVG SH, U.v. 23.6.2011 - 4 LB 2/10 - juris, bestätigt durch BVerwG, B.v. 5.10.2011 - 7 B 54/11 - juris).
  • BVerwG, 05.10.2011 - 7 B 54.11

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Zusammenhang mit der Untersagung

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 7 K 22.196
    Damit wird die Eingriffsbefugnis auf das gesamte materielle Wasserhaushaltsrecht des Bundes und der Länder erstreckt (vgl. OVG SH, U.v. 23.6.2011 - 4 LB 2/10 - juris, bestätigt durch BVerwG, B.v. 5.10.2011 - 7 B 54/11 - juris).
  • VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 7 K 21.520

    Vertretungsbefugnis eines Kommanditisten, Bestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung,

    Gegen Nrn. I bis III des Bescheids vom 21.01.2022, der noch weitere - hier nicht ausgeführte Anordnungen und Zwangsgeldandrohungen enthält (vgl. das zugehörige Verfahren Az. B 7 K 22.196) - hat die Klägerin mit Schriftsatz vom 16.02.2022 Klage erhoben und beantragt,.

    Nachdem der Bescheid vom 21.01.2022 erlassen worden ist, der Nr. 2 und 4 des Bescheids vom 25.03.2021 abgeändert hat, hat die Klägerin gegen diesen Bescheid separat Klage erhoben, die zunächst insgesamt unter dem Az. B 7 K 22.196 geführt wurde.

    Da die Verfügung Nrn. I. bis III. im Zusammenhang mit dem Bescheid vom 25.03.2021 stehen, hat das Gericht mit Beschluss vom 15.06.2022 das Verfahren, soweit sich die Klage (Az. B 7 K 22.196) gegen die Nrn. I. bis III. des Bescheids vom 21.01.2022 richtet, von der Streitsache B 7 K 22.196 abgetrennt und mit der Streitsache B 7 K 21.520 verbunden.

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